
Kosten und Leistungen
Die verschiedenen Maßnahmen der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung werden von den gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden in Höhe der jeweiligen Pflegegrade (1-5) von der Pflegekasse vergütet.
Um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen legt dann im Rahmen eines Begutachtungstermines fest, in welchen Pflegegrad der Pflegebedürtige kommt.
Pflegegrad 1
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Pflegegrad 2
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Pflegegrad 3
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Pflegegrad 4
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Pflegegrad 5
Geldleistung
Wenn Angehörige, Nachbarn oder Freunde die pflegerische Versorgung ohne Einsatz von zugelassenen Pflegeeinrichtungen übernehmen, haben sie einen Anspruch auf Geldleistungen (Pflegegeld).
Sachleistung
Pflegebedürftige, die in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden, können Grundpflege und/oder Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung durch ambulante Pflegedienste als Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.
Kombinationsleistung
Wenn die Pflegeeinrichtung den Geldbetrag nicht vollständig benötigt, wird der Rest prozentual an die Angehörigen ausgezahlt.
Stationäre Pflege
Wenn häusliche Pflege nicht möglich ist oder nicht in Betracht kommt beteiligt sich die zuständige Krankenkasse an den Kosten des Pflegeheims.
Kurzzeitpflege/Ersatzpflege
Bei Verhinderung der Pflegeperson für 28 Tage zu Hause oder in einem Pflegeheim
Leistungspakete/ Module
Grundpflege:
-Große Körperpflege
-Kleine Körperpflege
-kleine Hilfe bei der Ausscheidung
-Kämmen,Rasieren
-Aufstehen uns Zubettgehen
-große Hilfe bei der Aussschiedung
-Medikamentengabe
-Enterale Ernährung
-Transfer
-An- und Auskleiden
-Mobilisation
-Spezielle Lagerung bei Bettlägrigkeit
-Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
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